Artikel 29 – Datenschutz bei zukünftigen Funktionen & Erweiterungen
Rodmar‑World kann in Zukunft erweitert oder technisch ausgebaut werden. Dieser Artikel stellt sicher, dass alle neuen Funktionen automatisch den Grundprinzipien dieser Datenschutzerklärung unterliegen, bis eine spezifische Ergänzung veröffentlicht wird. Damit bleibt die Webseite jederzeit rechtskonform, transparent und sicher – auch bei zukünftigen Entwicklungen.
1. Grundsatz der Vorab‑Transparenz
Neue Funktionen werden nur eingeführt, wenn:
– sie datenschutzfreundlich gestaltet sind
– sie keine unnötigen Daten verarbeiten
– sie Minderjährige nicht gefährden
– sie internationalen Datenschutzstandards entsprechen
2. Vorläufige Geltung dieser Datenschutzerklärung
Bis eine spezifische Ergänzung veröffentlicht wird, gelten für neue Funktionen automatisch:
– Datensparsamkeit
– Transparenz
– keine Weitergabe an Dritte
– keine Profilbildung
– Schutz Minderjähriger
– internationale Rechtskonformität
3. Keine automatische Datenverarbeitung
Neue Funktionen verarbeiten niemals personenbezogene Daten, ohne dass:
– eine klare Einwilligung vorliegt
– eine transparente Erklärung veröffentlicht wurde
– die Funktion technisch notwendig ist
4. Erweiterungen durch externe Dienste
Wenn externe Dienste (z. B. YouTube, Pinterest, Karten, Widgets) hinzugefügt werden, gilt:
– Inhalte werden nur nach Zustimmung geladen (Zwei‑Klick‑Prinzip)
– keine automatische Datenübertragung
– keine versteckten Tracker
– klare Kennzeichnung externer Inhalte
5. Schutz Minderjähriger bei neuen Funktionen
Neue Module müssen besonders strenge Regeln erfüllen, wenn sie Minderjährige betreffen:
– keine Datenerhebung ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten
– sofortige Löschung bei Gefährdung
– Einhaltung der UN‑Kinderrechtskonvention und COPPA
6. Internationale Rechtskonformität
Alle zukünftigen Funktionen müssen den folgenden Regelwerken entsprechen:
– DSGVO
– finnisches Datenschutzrecht
– Digital Services Act (DSA)
– internationale Sicherheitsstandards (ISO‑27000)
– weltweite Urheber‑ und Persönlichkeitsrechte
7. Veröffentlichung von Änderungen
Sobald eine neue Funktion dauerhaft eingeführt wird, wird sie in Artikel 16 („Änderungen dieser Datenschutzerklärung“) transparent ergänzt.
Artikel 29 stellt sicher, dass Rodmar‑World auch in Zukunft datenschutzfreundlich, sicher und weltweit rechtskonform bleibt – unabhängig von technischen Erweiterungen.
