🧒 Artikel 6 – Kinder‑ und Jugendschutz (Ampelsystem)

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat auf „Rodmar‑World“ höchste Priorität und orientiert sich an internationalen Vorgaben wie der UN‑Kinderrechtskonvention, den OECD‑Child‑Online‑Safety‑Guidelines, der EU‑Kinderschutzstrategie sowie nationalen Regelungen wie dem finnischen Lastensuojelu. Das Ampelsystem dient dazu, Inhalte klar zu kennzeichnen und sicherzustellen, dass Minderjährige nur altersgerechte Informationen erhalten. Dieses System wird regelmäßig überprüft und an neue rechtliche Entwicklungen angepasst.

Die grüne Stufe des Ampelsystems kennzeichnet Inhalte, die für alle Altersgruppen geeignet sind. Dazu gehören allgemeine Informationen, neutrale Inhalte und Bereiche, die keine Risiken für Minderjährige darstellen. Diese Inhalte entsprechen den Anforderungen der EU‑Strategie „Better Internet for Kids“ sowie den Empfehlungen der finnischen Kinderschutzorganisation MLL. Sie werden so gestaltet, dass sie verständlich, sicher und barrierefrei zugänglich sind.

Die gelbe Stufe kennzeichnet Inhalte, die für Jugendliche geeignet sind, jedoch ein gewisses Maß an Reife erfordern. Dazu zählen Themen, die komplexe Sachverhalte oder sensible Informationen enthalten können. Diese Inhalte werden mit klaren Hinweisen versehen, um Eltern und Erziehungsberechtigten eine Orientierung zu ermöglichen. Die Kennzeichnung folgt internationalen Standards wie dem UK Age‑Appropriate‑Design‑Code und den Empfehlungen der EU‑Cybersicherheitsagentur ENISA.

Die rote Stufe kennzeichnet Inhalte, die für Minderjährige nicht geeignet sind. Solche Inhalte werden auf „Rodmar‑World“ grundsätzlich nicht bereitgestellt. Sollte ein externer Dienst Inhalte enthalten, die nicht jugendfrei sind, erfolgt eine deutliche Warnung sowie ein Hinweis auf die Datenschutzrichtlinien des jeweiligen Drittanbieters. Diese Vorgehensweise entspricht den Vorgaben von Jugendschutz.net, der BzKJ sowie internationalen Kinderschutzbehörden wie dem eSafety Commissioner in Australien oder dem NCMEC in den USA.

Zusätzlich werden technische und organisatorische Maßnahmen eingesetzt, um den Schutz Minderjähriger zu gewährleisten. Dazu gehören sichere Voreinstellungen, eingeschränkte Datenerhebung, klare Hinweise zur Einwilligung sowie die Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern gemäß Art. 6, 8 und 12 DSGVO. Diese Maßnahmen werden regelmäßig aktualisiert, um neue Risiken wie KI‑basierte Inhalte, algorithmische Empfehlungen oder externe Plattformen angemessen zu berücksichtigen.