⚖️ Artikel 9 – Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf „Rodmar‑World“ erfolgt ausschließlich auf klar definierten und rechtlich zulässigen Grundlagen. Maßgeblich sind die [DSGVO](ca://s?q=Erkläre_DSGVO), das finnische [Tietosuojalaki](ca://s?q=Was_ist_Tietosuojalaki), die ePrivacy‑Richtlinie, die EU‑Grundrechtecharta sowie internationale Datenschutzstandards wie OECD‑Privacy Guidelines und ISO/IEC 27701. Diese Rechtsgrundlagen gewährleisten weltweit ein hohes Datenschutzniveau.
Eine zentrale Rechtsgrundlage ist die Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie wird eingeholt, wenn Nutzer aktiv zustimmen müssen, etwa bei Formularen oder freiwilligen Angaben. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar sein. Internationale Datenschutzgesetze wie CCPA/CPRA, LGPD und APPI definieren ähnliche Anforderungen, die ebenfalls berücksichtigt werden.
Ein weiterer wichtiger Rechtsgrund ist die Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Diese Grundlage gilt, wenn Daten verarbeitet werden müssen, um eine Anfrage zu beantworten oder eine Dienstleistung bereitzustellen. Dazu gehören Kontaktanfragen, technische Bereitstellung von Funktionen oder Nutzerkommunikation. Diese Grundlage wird weltweit durch vergleichbare Regelungen unterstützt.
Die Verarbeitung kann auch auf berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen. Dazu gehören die Sicherheit der Webseite, die Abwehr von Angriffen, die Fehleranalyse oder die Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit. Diese Interessen werden sorgfältig gegen die Rechte der Nutzer abgewogen. Internationale Standards wie ISO/IEC 27001 und ENISA‑Empfehlungen unterstützen diese Bewertung.
Schließlich kann die Verarbeitung auf rechtlichen Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO beruhen. Dazu gehören Aufbewahrungspflichten, Sicherheitsanforderungen, Missbrauchserkennung oder die Einhaltung internationaler Compliance‑Vorgaben. Diese Verpflichtungen gelten weltweit und werden durch Gesetze wie APPI, POPIA, PIPEDA und den australischen Privacy Act ergänzt. Minderjährige genießen dabei besonderen Schutz gemäß UN‑Kinderrechtskonvention.
