📄 Artikel 43 – Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten

Jede betroffene Person hat das Recht, die unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen. Rodmar‑World stellt sicher, dass Korrekturen schnell, transparent und ohne unnötige Hürden durchgeführt werden. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob die Daten technisch erfasst oder freiwillig übermittelt wurden.

Die Berichtigung erfolgt nach internationalen Datenschutzstandards, darunter die Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO), das finnische Datenschutzgesetz, die UN‑Kinderrechtskonvention, COPPA, der Digital Services Act (DSA), die E‑Commerce‑Richtlinie sowie globale Abkommen wie WIPO, TRIPS und das Berner Übereinkommen. Rodmar‑World verpflichtet sich, alle Daten stets korrekt, aktuell und zweckgebunden zu halten.

Nutzerinnen und Nutzer können jederzeit eine Berichtigung anfordern, wenn Daten falsch, veraltet oder unvollständig sind. Die Korrektur erfolgt ohne Verzögerung, und die betroffene Person erhält auf Wunsch eine Bestätigung über die erfolgte Änderung. Dadurch bleibt die Integrität aller gespeicherten Informationen jederzeit gewährleistet.