📄 Artikel 53 – Recht auf Datenübertragbarkeit

Betroffene Personen haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Rodmar‑World stellt sicher, dass diese Daten auf Wunsch auch direkt an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden können, sofern dies technisch machbar ist.

Dieses Recht umfasst ausschließlich Daten, die:
• die betroffene Person selbst bereitgestellt hat,
• auf Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden,
• oder zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich sind.

Rodmar‑World verwendet keine komplexen oder proprietären Datenformate, die eine Übertragung erschweren würden. Alle exportierten Daten werden klar strukturiert, nachvollziehbar und ohne versteckte Zusatzinformationen bereitgestellt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Person.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit basiert auf internationalen Datenschutzstandards, darunter die Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO), das finnische Datenschutzgesetz, die UN‑Kinderrechtskonvention, COPPA, der Digital Services Act (DSA), die E‑Commerce‑Richtlinie sowie globale Abkommen wie WIPO, TRIPS und das Berner Übereinkommen. Rodmar‑World verpflichtet sich, Daten fair, transparent und technisch sicher bereitstellbar zu machen.