📄 Artikel 44 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Jede betroffene Person hat das Recht, die unverzügliche Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist. Rodmar‑World respektiert dieses Recht vollständig und löscht Daten schnell, sicher und nachprüfbar, sobald ein entsprechender Antrag gestellt wurde oder der Zweck der Verarbeitung entfällt.
Das Recht auf Löschung basiert auf internationalen Datenschutzstandards, darunter die Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO), das finnische Datenschutzgesetz, die UN‑Kinderrechtskonvention, COPPA, der Digital Services Act (DSA), die E‑Commerce‑Richtlinie sowie globale Abkommen wie WIPO, TRIPS und das Berner Übereinkommen. Rodmar‑World speichert keine Daten länger als notwendig und führt regelmäßige Überprüfungen durch, um unnötige Datensätze automatisch zu entfernen.
Die Löschung umfasst sowohl technisch gespeicherte Daten als auch freiwillig übermittelte Informationen. Nutzerinnen und Nutzer erhalten auf Wunsch eine Bestätigung über die erfolgte Löschung. Dadurch bleibt die Kontrolle über die eigenen Daten jederzeit gewährleistet und das Schutzniveau der Webseite dauerhaft hoch.
