📄 Artikel 50 – Recht auf menschliche Überprüfung bei automatisierten Entscheidungen

Rodmar‑World trifft grundsätzlich keine Entscheidungen, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhen und rechtliche oder ähnlich erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen haben. Sollte in Ausnahmefällen eine automatisierte Entscheidung erforderlich sein, haben betroffene Personen das Recht, eine menschliche Überprüfung zu verlangen und ihren Standpunkt darzulegen.

Dieses Recht basiert auf internationalen Datenschutzstandards, darunter die Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO), das finnische Datenschutzgesetz, die UN‑Kinderrechtskonvention, COPPA, der Digital Services Act (DSA), die E‑Commerce‑Richtlinie sowie globale Abkommen wie WIPO, TRIPS und das Berner Übereinkommen. Rodmar‑World stellt sicher, dass keine automatisierten Entscheidungen ohne klare Rechtsgrundlage oder ausdrückliche Einwilligung getroffen werden.

Nutzerinnen und Nutzer können jederzeit verlangen, dass eine automatisierte Entscheidung von einer qualifizierten Person überprüft wird. Rodmar‑World garantiert, dass alle Entscheidungen nachvollziehbar, fair und transparent getroffen werden und dass keine Person durch rein technische Prozesse benachteiligt wird.