📄 Artikel 47 – Recht auf Datenübertragbarkeit
Betroffene Personen haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Dieses Recht ermöglicht es, Daten auf Wunsch an eine andere verantwortliche Stelle zu übertragen, sofern die Verarbeitung auf Einwilligung oder einem Vertrag beruht und automatisiert erfolgt. Rodmar‑World unterstützt dieses Recht vollständig und stellt sicher, dass alle übertragbaren Daten sicher und vollständig bereitgestellt werden.
Die Datenübertragbarkeit erfolgt nach internationalen Datenschutzstandards, darunter die Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO), das finnische Datenschutzgesetz, die UN‑Kinderrechtskonvention, COPPA, der Digital Services Act (DSA), die E‑Commerce‑Richtlinie sowie globale Abkommen wie WIPO, TRIPS und das Berner Übereinkommen. Rodmar‑World stellt sicher, dass die Übertragung nur auf ausdrücklichen Wunsch erfolgt und keine Daten an unbefugte Stellen gelangen.
Die betroffene Person kann zudem verlangen, dass die Daten – sofern technisch machbar – direkt an eine andere verantwortliche Stelle übermittelt werden. Rodmar‑World gewährleistet dabei höchste Sicherheitsstandards, um Manipulation, Datenverlust oder unbefugte Zugriffe auszuschließen.
