📄 Artikel 58 – Recht auf Schadensersatz bei Datenschutzverstößen
Betroffene Personen haben das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wenn ihnen durch einen Verstoß gegen Datenschutzgesetze ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Rodmar‑World erkennt dieses Recht an und verpflichtet sich, alle Vorgänge transparent zu dokumentieren und im Falle eines Verstoßes vollumfänglich zu kooperieren.
Ein Schadensersatzanspruch kann insbesondere bestehen, wenn:
• personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden,
• Sicherheitsmaßnahmen unzureichend waren,
• Daten verloren gingen oder unbefugt offengelegt wurden,
• Rechte der betroffenen Person nicht beachtet wurden,
• oder durch die Verarbeitung ein persönlicher Nachteil entstanden ist.
Rodmar‑World arbeitet nach dem Prinzip der Datensparsamkeit und setzt moderne Sicherheitsmaßnahmen ein, um Risiken zu minimieren. Sollte dennoch ein Schaden entstehen, unterstützt Rodmar‑World betroffene Personen bei der Klärung und stellt alle relevanten Informationen bereit.
Dieses Recht basiert auf internationalen Datenschutzstandards, darunter die Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO), das finnische Datenschutzgesetz, die UN‑Kinderrechtskonvention, COPPA, der Digital Services Act (DSA), die E‑Commerce‑Richtlinie sowie globale Abkommen wie WIPO, TRIPS und das Berner Übereinkommen. Rodmar‑World verpflichtet sich, Schäden ernst zu nehmen und die Rechte aller Nutzerinnen und Nutzer weltweit zu schützen.
