📄 Artikel 52 – Recht auf Unterrichtung bei Berichtigung, Löschung oder Einschränkung

Betroffene Personen haben das Recht, darüber informiert zu werden, wenn ihre personenbezogenen Daten berichtigt, gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt wurden. Rodmar‑World stellt sicher, dass jede Änderung transparent dokumentiert und der betroffenen Person klar und verständlich mitgeteilt wird.

Diese Unterrichtung erfolgt unverzüglich und umfasst alle relevanten Informationen, einschließlich:
• welche Daten betroffen sind,
• warum die Änderung vorgenommen wurde,
• welche Auswirkungen die Änderung auf die Nutzung der Webseite hat,
• ob weitere Schritte erforderlich sind.

Rodmar‑World informiert auf Wunsch auch alle Empfänger, denen die Daten zuvor offengelegt wurden, sofern dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist. Damit wird sichergestellt, dass keine veralteten oder unrichtigen Daten weiterverwendet werden.

Dieses Recht basiert auf internationalen Datenschutzstandards, darunter die Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO), das finnische Datenschutzgesetz, die UN‑Kinderrechtskonvention, COPPA, der Digital Services Act (DSA), die E‑Commerce‑Richtlinie sowie globale Abkommen wie WIPO, TRIPS und das Berner Übereinkommen. Rodmar‑World verpflichtet sich zu maximaler Transparenz und zum Schutz aller Nutzerinnen und Nutzer weltweit.