🧩 Kapitel 3 – Artikel 155: Verarbeitung von Funktions‑Teilnahmedaten und interaktiven Nutzungsdaten
Artikel 155 beschreibt die Verarbeitung aller Funktions‑Teilnahmedaten und interaktiven Nutzungsdaten, die entstehen, wenn Nutzer freiwillig an Funktionen von Rodmar‑World teilnehmen. Dazu gehören Umfragen, Abstimmungen, interaktive Module, Tools, Generatoren, Mini‑Programme, Auswahlfelder, Schaltflächen und alle anderen Funktionen, die Nutzer bewusst auslösen.
Rodmar‑World verarbeitet diese Daten ausschließlich zur Bereitstellung der jeweiligen Funktion, zur Anzeige der Ergebnisse oder zur technischen Durchführung. Es findet keine Analyse zu Werbezwecken, keine Profilbildung, keine Weitergabe an Dritte und keine Nutzung für externe Dienste statt. Teilnahmedaten werden nur so lange gespeichert, wie es für die jeweilige Funktion notwendig ist.
📘 Vorwort zur Verarbeitung interaktiver Funktionsdaten
Interaktive Funktionen können persönliche Interessen, Vorlieben oder Entscheidungen
abbilden.
Rodmar‑World verpflichtet sich daher zur Einhaltung aller weltweit relevanten
Datenschutz‑, Jugendschutz‑ und Persönlichkeitsrechtsstandards, darunter:
– die Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO),
– das finnische Datenschutzgesetz,
– die UN‑Kinderrechtskonvention,
– COPPA (USA, Kinderschutz im Internet),
– der Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA),
– die E‑Commerce‑Richtlinie,
– internationale OECD‑Datenschutzgrundsätze,
– weltweite Persönlichkeitsrechte,
– das Berner Übereinkommen,
– WIPO‑Regelungen,
– TRIPS‑Abkommen,
– weltweites Urheber‑, Marken‑ und Patentrecht.
Diese internationalen Grundlagen stellen sicher, dass alle Funktions‑Teilnahmedaten mit höchster Sorgfalt, Transparenz und Verantwortung behandelt werden. Rodmar‑World speichert nur jene Informationen, die für die jeweilige Funktion zwingend notwendig sind. Es findet keine automatische Analyse, keine algorithmische Bewertung und keine Weitergabe an Dritte statt, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
🧩 Worum es in diesem Artikel konkret geht
Artikel 155 legt fest, wie Rodmar‑World mit Funktions‑Teilnahmedaten umgeht. Er stellt klar, dass diese Daten ausschließlich zur Bereitstellung der jeweiligen Funktion verwendet werden und dass keine Analyse‑, Tracking‑ oder Weitergabemechanismen eingesetzt werden. Dieser Artikel bildet die Grundlage für alle weiteren Bestimmungen zu interaktiven Funktionen, Tools und Modulen.
Meta‑Text: Artikel 155 beschreibt die weltweite, zweckgebundene und datensparsame Verarbeitung von Funktions‑Teilnahmedaten und stellt klar, dass Rodmar‑World keine Analyse‑, Tracking‑ oder Weitergabemechanismen einsetzt.
