📥 Artikel 11 – Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Nutzer haben das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu erhalten, ob und welche personenbezogenen Daten auf „Rodmar‑World“ verarbeitet werden. Dieses Recht basiert auf der DSGVO, dem finnischen Tietosuojalaki, der EU‑Grundrechtecharta sowie internationalen Datenschutzstandards. Die Auskunft dient der Transparenz und ermöglicht es Nutzern, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu überprüfen.
Die Auskunft umfasst alle relevanten Informationen, darunter die verarbeiteten Datenkategorien, die Zwecke der Verarbeitung, die Rechtsgrundlagen, die Empfänger oder Empfängerkategorien sowie die geplante Speicherdauer. Zusätzlich werden Informationen über internationale Datenübermittlungen bereitgestellt, einschließlich der eingesetzten Schutzmechanismen wie Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules.
Nutzer haben außerdem das Recht, eine Kopie ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten. Diese Kopie wird in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt, sofern dies technisch möglich ist. Dieses Recht wird durch internationale Datenschutzgesetze ergänzt, die ähnliche Transparenzanforderungen vorsehen.
Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich kostenlos. Nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anfragen kann eine angemessene Gebühr erhoben werden. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen, in der Regel innerhalb eines Monats. Bei komplexen Fällen kann diese Frist angemessen verlängert werden.
Minderjährige genießen besonderen Schutz bei Auskunftsersuchen. Die Verarbeitung ihrer Daten unterliegt strengeren Anforderungen gemäß UN‑Kinderrechtskonvention, internationalen Kinderschutzrichtlinien und europäischen Vorgaben. Auskünfte über Minderjährige werden nur erteilt, wenn die Identität und Berechtigung der anfragenden Person eindeutig geklärt ist.
