✏️ Artikel 12 – Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Nutzer haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Dieses Recht basiert auf der DSGVO, dem finnischen Tietosuojalaki sowie internationalen Datenschutzstandards. Es stellt sicher, dass alle gespeicherten Daten korrekt, aktuell und vollständig sind. Die verantwortliche Stelle ist verpflichtet, Berichtigungen ohne unnötige Verzögerung vorzunehmen.

Das Recht auf Berichtigung umfasst sowohl die Korrektur falscher Angaben als auch die Ergänzung unvollständiger Daten. Nutzer können beispielsweise fehlerhafte Kontaktangaben, unvollständige Profilinformationen oder falsch gespeicherte Inhalte korrigieren lassen. Die Verarbeitung erfolgt stets im Einklang mit den Grundsätzen der Datenrichtigkeit und Datenminimierung.

Wenn Daten an Dritte übermittelt wurden, informiert „Rodmar‑World“ diese Empfänger über die Berichtigung, sofern dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist. Dieser Prozess entspricht den Vorgaben der DSGVO sowie internationalen Datenschutzgesetzen wie LGPD, APPI und CCPA/CPRA, die ähnliche Informationspflichten vorsehen.

In bestimmten Fällen kann die verantwortliche Stelle Nachweise verlangen, um die Richtigkeit der gewünschten Änderung zu bestätigen. Dies dient dem Schutz vor Missbrauch und stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Änderungen an ihren Daten vornehmen können. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Fristen und wird transparent dokumentiert.

Minderjährige genießen besonderen Schutz bei Berichtigungsanfragen. Änderungen an Daten von Kindern und Jugendlichen werden nur vorgenommen, wenn die Identität und Berechtigung der anfragenden Person eindeutig geklärt ist. Dieser Schutz basiert auf der UN‑Kinderrechtskonvention und europäischen Kinderschutzrichtlinien.