🧾 Artikel 18 – Recht auf Information (Art. 13 & 14 DSGVO)

Nutzer haben das Recht, umfassend darüber informiert zu werden, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Dieses Recht basiert auf den Informationspflichten der DSGVO sowie dem finnischen Tietosuojalaki und internationalen Datenschutzstandards. Es stellt sicher, dass jede betroffene Person bereits vor oder spätestens bei der Datenerhebung klare und verständliche Informationen erhält.

Die Informationspflicht umfasst Details über die verantwortliche Stelle, die Zwecke der Verarbeitung, die Rechtsgrundlagen, die Kategorien der verarbeiteten Daten sowie mögliche Empfänger. Ebenso müssen Nutzer darüber informiert werden, ob Daten an Drittländer übermittelt werden und welche Schutzmaßnahmen dabei eingesetzt werden, etwa Standardvertragsklauseln oder internationale Abkommen.

Wenn personenbezogene Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben werden, müssen zusätzliche Informationen bereitgestellt werden. Dazu gehören die Herkunft der Daten, die Art der Quelle sowie der Zweck der indirekten Erhebung. Diese Transparenzpflichten entsprechen internationalen Datenschutzgesetzen wie LGPD, APPI und CCPA/CPRA.

Die Informationen müssen klar, verständlich und leicht zugänglich sein. Sie dürfen nicht in komplizierten juristischen Formulierungen versteckt werden. „Rodmar‑World“ stellt daher alle relevanten Informationen in strukturierter Form bereit und aktualisiert diese regelmäßig, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Minderjährige genießen besonderen Schutz im Rahmen der Informationspflichten. Informationen müssen so formuliert sein, dass sie auch für Kinder verständlich sind. Dieser Schutz basiert auf der UN‑Kinderrechtskonvention und europäischen Kinderschutzrichtlinien und stellt sicher, dass junge Nutzer ihre Rechte kennen und verstehen.