🛡️ Artikel 17 – Recht auf Widerspruch gegen automatisierte Entscheidungen (Art. 22 DSGVO)
Nutzer haben das Recht, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie erheblich beeinträchtigt. Dieses Recht basiert auf der DSGVO, dem finnischen Tietosuojalaki sowie internationalen Datenschutzstandards und schützt die individuelle Entscheidungsfreiheit.
Automatisierte Entscheidungen umfassen Prozesse, die ohne menschliches Eingreifen erfolgen, etwa algorithmische Bewertungen, Profilbildungen oder automatisierte Risikoanalysen. „Rodmar‑World“ setzt solche Verfahren grundsätzlich nicht ein. Sollte ein automatisierter Prozess erforderlich sein, wird dies transparent kommuniziert und nur unter strengen Schutzmaßnahmen durchgeführt.
Nutzer haben das Recht, eine menschliche Überprüfung der Entscheidung zu verlangen, ihren Standpunkt darzulegen und die Entscheidung anzufechten. Diese Rechte stellen sicher, dass automatisierte Systeme nicht ohne Kontrolle eingesetzt werden und dass Nutzer jederzeit Einfluss auf die Bewertung ihrer Daten behalten.
Automatisierte Entscheidungen sind nur zulässig, wenn sie für einen Vertrag erforderlich sind, auf ausdrücklicher Einwilligung beruhen oder gesetzlich vorgeschrieben sind. In solchen Fällen werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Rechte und Freiheiten der Nutzer zu schützen. Internationale Datenschutzgesetze wie LGPD, APPI und CCPA/CPRA enthalten vergleichbare Schutzmechanismen.
Minderjährige genießen besonderen Schutz vor automatisierten Entscheidungen. Entscheidungen, die Kinder betreffen, werden niemals ausschließlich automatisiert getroffen. Dieser Schutz basiert auf der UN‑Kinderrechtskonvention und europäischen Kinderschutzrichtlinien und stellt sicher, dass junge Nutzer nicht durch algorithmische Prozesse benachteiligt werden.
