🗑️ Artikel 13 – Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
Nutzer haben das Recht, die unverzügliche Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dieses Recht basiert auf der DSGVO, dem finnischen Tietosuojalaki sowie internationalen Datenschutzstandards. Es wird auch als „Recht auf Vergessenwerden“ bezeichnet und stellt sicher, dass Daten nicht länger gespeichert werden, wenn sie für die ursprünglichen Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
Eine Löschung ist insbesondere dann vorzunehmen, wenn Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Einwilligung widerrufen wurde oder die Speicherung nicht mehr notwendig ist. Ebenso besteht ein Löschanspruch, wenn Nutzer Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen oder wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Diese Vorgaben entsprechen internationalen Datenschutzgesetzen wie LGPD, APPI und CCPA/CPRA.
Wenn personenbezogene Daten öffentlich gemacht wurden, trifft die verantwortliche Stelle angemessene Maßnahmen, um Dritte darüber zu informieren, dass eine Löschung gewünscht wird. Dies umfasst technische Hinweise, Kontaktaufnahmen oder die Bitte um Entfernung von Kopien. Diese Prozesse orientieren sich an globalen Standards für digitale Rechteverwaltung und Datenschutz.
Das Recht auf Löschung kann eingeschränkt sein, wenn gesetzliche Verpflichtungen entgegenstehen. Dazu gehören steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen, Sicherheitsanforderungen oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. In solchen Fällen werden die Daten gesperrt und nicht weiterverarbeitet, bis die Aufbewahrungsfrist endet.
Minderjährige genießen besonderen Schutz beim Recht auf Löschung. Daten von Kindern und Jugendlichen werden besonders sorgfältig behandelt, und Löschanfragen werden bevorzugt bearbeitet. Dieser Schutz basiert auf der UN‑Kinderrechtskonvention sowie europäischen Kinderschutzrichtlinien und stellt sicher, dass junge Nutzer ihre digitalen Spuren wirksam entfernen lassen können.
