🪪 Artikel 30 – Authentifizierung bei Löschanträgen

Um sicherzustellen, dass Löschanträge ausschließlich von der rechtmäßigen Inhaberin oder dem rechtmäßigen Inhaber der personenbezogenen Daten gestellt werden, setzt „Rodmar‑World“ ein strukturiertes Authentifizierungsverfahren ein. Dieses Verfahren basiert auf der DSGVO, dem finnischen Tietosuojalaki sowie internationalen Datenschutzstandards und dient dem Schutz vor unbefugten Löschungen oder Manipulationen.

Löschanträge können über das reguläre Kontaktformular der Webseite gestellt werden. Nutzer müssen dabei ausreichende Informationen angeben, um ihre Identität nachvollziehbar zu bestätigen. Dazu gehören beispielsweise die verwendete E‑Mail‑Adresse, relevante Kontextinformationen oder weitere Angaben, die eine eindeutige Zuordnung ermöglichen. Diese Daten werden ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet.

Vor der Durchführung einer Löschung wird geprüft, ob der Antrag tatsächlich von der betroffenen Person stammt. Bei Unklarheiten kann eine zusätzliche Verifizierung erforderlich sein, etwa durch Rückfragen oder Bestätigungsnachrichten. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass keine personenbezogenen Daten versehentlich oder missbräuchlich gelöscht werden.

Das Authentifizierungsverfahren berücksichtigt auch den Kinder- und Jugendschutz. Löschanträge für Daten von Minderjährigen werden besonders sorgfältig geprüft. Je nach rechtlicher Situation können Erziehungsberechtigte einbezogen werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Dieser Schutz basiert auf der UN‑Kinderrechtskonvention und europäischen Kinderschutzrichtlinien.

Alle Schritte des Authentifizierungsprozesses werden dokumentiert, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Die erhobenen Informationen werden nach Abschluss des Verfahrens gemäß den Grundsätzen der Datenminimierung und Speicherbegrenzung gelöscht oder anonymisiert.