🔒 Artikel 14 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Nutzer haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dieses Recht greift, wenn die Richtigkeit der Daten bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist oder die Daten für die ursprünglichen Zwecke nicht mehr benötigt werden. Die verantwortliche Stelle darf die Daten während der Einschränkung nur noch speichern, jedoch nicht weiterverarbeiten.
Die Einschränkung der Verarbeitung dient dem Schutz der betroffenen Person und stellt sicher, dass keine weiteren Verarbeitungsschritte erfolgen, solange Unklarheiten bestehen. Dies ist insbesondere relevant, wenn Nutzer die Berichtigung ihrer Daten beantragt haben oder wenn geprüft wird, ob ein Widerspruch gegen die Verarbeitung gerechtfertigt ist. Diese Vorgaben entsprechen internationalen Datenschutzstandards.
Während der Einschränkung dürfen Daten nur in bestimmten Ausnahmefällen verarbeitet werden, etwa zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte anderer Personen. Jede weitere Verarbeitung erfordert eine ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person. Diese Regelungen finden sich auch in internationalen Datenschutzgesetzen wie LGPD, APPI und CCPA/CPRA.
Wenn die Verarbeitung eingeschränkt wurde, informiert „Rodmar‑World“ alle Empfänger, denen die Daten zuvor offengelegt wurden, sofern dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist. Nutzer haben das Recht, über diese Empfänger informiert zu werden. Dieser Prozess dient der Transparenz und stärkt die Kontrolle über die eigenen Daten.
Minderjährige genießen besonderen Schutz bei der Einschränkung der Verarbeitung. Anfragen werden bevorzugt behandelt, und es wird besonders sorgfältig geprüft, ob die Einschränkung im Interesse des Kindes liegt. Dieser Schutz basiert auf der UN‑Kinderrechtskonvention und europäischen Kinderschutzrichtlinien.
