📝 Artikel 35 – Datenschutz‑Folgenabschätzung (DSFA)

Eine Datenschutz‑Folgenabschätzung wird immer dann durchgeführt, wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten ein erhöhtes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Nutzern darstellen könnte. Grundlage hierfür sind die DSGVO, das finnische Tietosuojalaki sowie europäische Leitlinien.

„Rodmar‑World“ prüft systematisch, ob bestimmte Verarbeitungstätigkeiten besondere Risiken beinhalten, etwa bei der Verarbeitung von Daten Minderjähriger, sensiblen Informationen oder neuen technischen Funktionen. Ziel ist es, mögliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen.

Die DSFA umfasst eine Bewertung der geplanten Verarbeitung, der betroffenen Datenarten, der Risiken sowie der Schutzmaßnahmen. Dazu gehören technische Sicherheitsmechanismen, organisatorische Abläufe und Maßnahmen zur Risikominimierung.

Wenn trotz aller Schutzmaßnahmen ein hohes Risiko bestehen bleibt, wird die zuständige Datenschutzbehörde konsultiert. Dies stellt sicher, dass die Verarbeitung nur dann erfolgt, wenn ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet werden kann.

Alle Ergebnisse der DSFA werden dokumentiert und regelmäßig überprüft. Änderungen an Systemen oder Prozessen führen zu einer erneuten Bewertung, um die Sicherheit und Transparenz der Datenverarbeitung dauerhaft zu gewährleisten.