🌐 Artikel 41 – Transparenz bei Datenübermittlungen an externe Stellen

„Rodmar‑World“ verpflichtet sich zu vollständiger Transparenz bei allen Übermittlungen personenbezogener Daten an externe Stellen. Jede Weitergabe erfolgt ausschließlich zweckgebunden und nach klaren gesetzlichen Vorgaben der DSGVO und des finnischen Tietosuojalaki.

Externe Empfänger können technische Dienstleister, Hosting‑Anbieter oder spezialisierte Servicepartner sein. Vor jeder Übermittlung wird geprüft, ob diese Partner angemessene Sicherheitsmaßnahmen einsetzen und dieselben hohen Datenschutzstandards einhalten.

Alle Übermittlungen werden dokumentiert und regelmäßig überprüft. Nutzer können jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche externen Stellen Daten erhalten haben und zu welchem Zweck. Diese Transparenz stärkt das Vertrauen und ermöglicht eine nachvollziehbare Datenverarbeitung.

Daten von Minderjährigen werden nur in streng begrenzten Ausnahmefällen übermittelt und ausschließlich unter erhöhten Schutzmaßnahmen. Grundlage hierfür sind europäische Kinderschutzrichtlinien und die UN‑Kinderrechtskonvention.

„Rodmar‑World“ stellt sicher, dass alle externen Partner vertraglich verpflichtet sind, Daten vertraulich zu behandeln, sicher zu verarbeiten und nicht für eigene Zwecke zu nutzen. Verstöße führen zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit.