👤 Artikel 36 – Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Die DSGVO sieht die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. „Rodmar‑World“ prüft regelmäßig, ob Art, Umfang oder Zweck der Datenverarbeitung eine solche Bestellung erforderlich machen.
Da „Rodmar‑World“ keine umfangreichen oder systematischen Überwachungen personenbezogener Daten durchführt und keine sensiblen Datenkategorien im großen Umfang verarbeitet, besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten.
Dennoch werden alle datenschutzrelevanten Prozesse intern überwacht und dokumentiert. Verantwortlichkeiten sind klar definiert, und es existieren feste Abläufe zur Bearbeitung von Anfragen, Meldungen und Sicherheitsvorfällen.
Sollte sich der Umfang der Datenverarbeitung zukünftig ändern oder neue Funktionen eingeführt werden, wird erneut geprüft, ob die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig wird. Diese Prüfung erfolgt transparent und nach den Vorgaben der DSGVO sowie des finnischen Tietosuojalaki.
Nutzer können sich jederzeit mit Fragen zum Datenschutz an die offizielle Kontaktadresse von „Rodmar‑World“ wenden. Anfragen werden vertraulich behandelt und zeitnah beantwortet, um Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten.
