🌍 Artikel 44 – Grundsätze für internationale Datenübermittlungen

Internationale Datenübermittlungen erfolgen bei „Rodmar‑World“ ausschließlich unter strengen rechtlichen Voraussetzungen. Jede Übertragung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU oder des EWR wird sorgfältig geprüft.

Grundlage für solche Übermittlungen sind die Vorgaben der DSGVO, insbesondere die Artikel 44 bis 50. Diese stellen sicher, dass personenbezogene Daten auch außerhalb Europas ein angemessenes Schutzniveau erhalten.

Übermittlungen erfolgen nur, wenn ein Angemessenheitsbeschluss der EU‑Kommission vorliegt oder geeignete Garantien bestehen, wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften.

Vor jeder Übermittlung wird geprüft, ob zusätzliche technische oder organisatorische Maßnahmen erforderlich sind, um Risiken zu minimieren. Dazu gehören Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen und transparente Dokumentation.

Nutzer werden auf Anfrage darüber informiert, in welche Länder Daten übertragen werden und welche Schutzmechanismen dabei eingesetzt werden. Transparenz und Sicherheit stehen dabei stets im Mittelpunkt.