🔐 Artikel 46 – Geeignete Garantien für internationale Datenübermittlungen
Wenn personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU oder des EWR übermittelt werden und kein Angemessenheitsbeschluss besteht, setzt „Rodmar‑World“ geeignete Garantien ein, um ein hohes Datenschutzniveau sicherzustellen.
Zu diesen Garantien gehören insbesondere die von der EU-Kommission bereitgestellten Standardvertragsklauseln (SCC). Sie verpflichten den Empfänger im Drittland, dieselben Datenschutzstandards einzuhalten wie in der Europäischen Union.
Zusätzlich können verbindliche interne Datenschutzvorschriften (BCR), genehmigte Verhaltensregeln oder zertifizierte Mechanismen eingesetzt werden, sofern diese von Aufsichtsbehörden anerkannt sind.
Vor jeder Übermittlung prüft „Rodmar‑World“, ob zusätzliche technische Maßnahmen erforderlich sind. Dazu gehören Verschlüsselung, Pseudonymisierung oder strenge Zugriffsbeschränkungen, um Risiken weiter zu minimieren.
Nutzer können jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche Garantien für internationale Übermittlungen eingesetzt werden. Alle Prozesse werden transparent dokumentiert und regelmäßig überprüft.
