🔑 Artikel 64 – Zugriffskontrollen und Berechtigungssysteme
Um personenbezogene Daten wirksam zu schützen, setzt „Rodmar‑World“ strukturierte Zugriffskontrollen und ein klar definiertes Berechtigungssystem ein. Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen und Systeme Zugriff auf Daten erhalten.
Die Vergabe von Zugriffsrechten erfolgt nach dem „Need‑to‑Know“-Prinzip: Nur diejenigen, die eine bestimmte Information für ihre Aufgabe benötigen, erhalten Zugriff darauf.
Zu den zentralen Elementen der Zugriffskontrolle gehören:
- Individuelle Benutzerkonten: Jeder Zugriff erfolgt über eindeutig zugeordnete Accounts.
- Starke Authentifizierung: Passwörter, Sicherheitsmechanismen und ggf. Mehrfaktorverfahren.
- Rollenbasierte Berechtigungen: Zugriffe werden nach Aufgaben und Verantwortlichkeiten strukturiert.
- Regelmäßige Überprüfung: Berechtigungen werden in festen Intervallen kontrolliert und angepasst.
- Protokollierung: Zugriffe und Änderungen werden dokumentiert, um Missbrauch zu verhindern.
- Sofortige Sperrung: Nicht mehr benötigte Zugänge werden unverzüglich deaktiviert.
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und dass alle Zugriffe nachvollziehbar bleiben. Dadurch wird ein hohes Maß an Sicherheit, Transparenz und Kontrolle gewährleistet.
