📘 Artikel 53 – Pflichten der Auftragsverarbeiter

Auftragsverarbeiter, die im Auftrag von „Rodmar‑World“ personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, alle gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben einzuhalten. Sie handeln ausschließlich nach dokumentierten Weisungen und dürfen Daten niemals für eigene Zwecke nutzen.

Jeder Auftragsverarbeiter muss geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Dazu gehören Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung, Protokollierung und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen.

Mitarbeiter des Dienstleisters dürfen nur dann Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, wenn sie entsprechend geschult und zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Der Zugriff wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Auftragsverarbeiter müssen Datenschutzverletzungen unverzüglich melden und aktiv an der Aufklärung mitwirken. Sie unterstützen „Rodmar‑World“ bei der Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten und der Information betroffener Personen.

Darüber hinaus müssen Dienstleister alle Verarbeitungstätigkeiten dokumentieren und „Rodmar‑World“ ermöglichen, Kontrollen und Audits durchzuführen. Bei Verstößen können Maßnahmen bis hin zur Beendigung der Zusammenarbeit erfolgen.