🔍 Artikel 54 – Kontrolle, Überwachung und Audits von Dienstleistern
„Rodmar‑World“ stellt sicher, dass alle eingesetzten Auftragsverarbeiter ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zuverlässig erfüllen. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen, Bewertungen und dokumentierte Überprüfungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Vor Beginn der Zusammenarbeit wird geprüft, ob der Dienstleister ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten kann. Diese Prüfung umfasst Sicherheitskonzepte, interne Prozesse, Zertifizierungen und die Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter.
Während der laufenden Zusammenarbeit führt „Rodmar‑World“ regelmäßige Audits durch. Diese können in Form von Fragebögen, technischen Prüfungen, Dokumentationsanalysen oder Vor-Ort-Kontrollen erfolgen, sofern dies erforderlich und verhältnismäßig ist.
Dienstleister sind verpflichtet, alle relevanten Informationen bereitzustellen und aktiv an Kontrollen mitzuwirken. Werden Mängel festgestellt, müssen diese unverzüglich behoben werden. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Zusammenarbeit beendet werden.
Alle Prüfungen und Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert. Dadurch stellt „Rodmar‑World“ sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit sicher, transparent und rechtskonform erfolgt.
