🛠️ Artikel 52 – Grundlagen der Auftragsverarbeitung
„Rodmar‑World“ beauftragt externe Dienstleister nur dann mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn dies für den Betrieb der Webseite technisch oder organisatorisch erforderlich ist. Diese Dienstleister handeln ausschließlich nach dokumentierten Weisungen.
Vor der Zusammenarbeit wird geprüft, ob der Dienstleister geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten nachweisen kann. Nur Partner, die ein angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten, werden eingesetzt.
Die Beziehung zwischen „Rodmar‑World“ und jedem Auftragsverarbeiter wird durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geregelt. Dieser Vertrag definiert Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sicherheitsanforderungen und Kontrollrechte.
Auftragsverarbeiter dürfen Daten nicht für eigene Zwecke nutzen und müssen sicherstellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff erhalten. Zudem sind sie verpflichtet, Datenschutzverletzungen unverzüglich zu melden.
„Rodmar‑World“ überprüft regelmäßig, ob Dienstleister ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten einhalten. Bei Verstößen werden Maßnahmen ergriffen, bis hin zur Beendigung der Zusammenarbeit.
