🧩 Artikel 56 – Verantwortlichkeiten bei der Auftragsverarbeitung
Bei der Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern bleibt „Rodmar‑World“ stets der datenschutzrechtlich Verantwortliche. Das bedeutet, dass alle Entscheidungen über Zwecke und Mittel der Verarbeitung ausschließlich durch „Rodmar‑World“ getroffen werden.
Auftragsverarbeiter handeln nur im Rahmen der dokumentierten Weisungen und dürfen keine eigenen Entscheidungen über die Verarbeitung treffen. Sie sind verpflichtet, alle Vorgaben der DSGVO und des finnischen Tietosuojalaki einzuhalten.
„Rodmar‑World“ trägt die Verantwortung dafür, dass Dienstleister sorgfältig ausgewählt, regelmäßig überprüft und vertraglich verpflichtet werden. Dazu gehören Sicherheitsmaßnahmen, Vertraulichkeit, Dokumentation und Meldepflichten.
Auftragsverarbeiter müssen sicherstellen, dass nur autorisierte und geschulte Personen Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten. Sie haften für Verstöße, die durch mangelnde Sicherheitsmaßnahmen oder fehlerhafte Prozesse entstehen.
Die Verantwortlichkeiten werden klar dokumentiert, regelmäßig aktualisiert und transparent kommuniziert. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Beteiligten ihre Aufgaben kennen und ein hohes Datenschutzniveau dauerhaft eingehalten wird.
