📤 Artikel 57 – Beendigung der Auftragsverarbeitung und Datenrückgabe

Wird die Zusammenarbeit mit einem Auftragsverarbeiter beendet, stellt „Rodmar‑World“ sicher, dass alle personenbezogenen Daten ordnungsgemäß zurückgegeben oder vollständig gelöscht werden. Dies erfolgt ausschließlich nach dokumentierten Weisungen.

Der Dienstleister ist verpflichtet, sämtliche Kopien, Sicherungen und Zwischenspeicherungen zu entfernen, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Jede Löschung muss nachvollziehbar dokumentiert und bestätigt werden.

Auf Wunsch von „Rodmar‑World“ können Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zurückgegeben werden. Dabei wird sichergestellt, dass keine unbefugten Dritten Zugriff erhalten.

Während der Beendigungsphase gelten weiterhin alle vertraglichen Datenschutzpflichten, einschließlich Vertraulichkeit, Sicherheit und Meldepflichten. Der Dienstleister bleibt bis zum Abschluss aller Maßnahmen vollständig verantwortlich.

„Rodmar‑World“ dokumentiert den gesamten Prozess der Datenrückgabe oder Löschung, um Transparenz, Nachvollziehbarkeit und ein dauerhaft hohes Datenschutzniveau sicherzustellen.