🔗 Artikel 55 – Einsatz mehrerer Dienstleister und Unterauftragsverarbeiter
„Rodmar‑World“ kann mehrere Dienstleister gleichzeitig einsetzen, wenn dies für den sicheren und effizienten Betrieb der Webseite erforderlich ist. Jeder Dienstleister wird sorgfältig ausgewählt und vertraglich verpflichtet.
Auftragsverarbeiter dürfen Unterauftragsverarbeiter nur dann einsetzen, wenn „Rodmar‑World“ dem ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Zustimmung erfolgt erst nach Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen des neuen Partners.
Unterauftragsverarbeiter müssen dieselben Datenschutzstandards erfüllen wie der ursprüngliche Dienstleister. Dazu gehören Sicherheitsmaßnahmen, Vertraulichkeitsverpflichtungen und die Einhaltung aller Weisungen.
Änderungen in der Dienstleisterstruktur, insbesondere neue Unterauftragsverarbeiter, müssen rechtzeitig angekündigt werden. Nutzer werden informiert, wenn dies gesetzlich erforderlich oder für die Transparenz sinnvoll ist.
„Rodmar‑World“ behält jederzeit die Kontrolle über die Datenverarbeitung und stellt sicher, dass alle beteiligten Dienstleister ein hohes und konsistentes Datenschutzniveau gewährleisten.
