📜 Artikel 48 – Genehmigte Verhaltensregeln und Zertifizierungsmechanismen

Für internationale Datenübermittlungen können genehmigte Verhaltensregeln und Zertifizierungsmechanismen als Grundlage dienen. Sie stellen sicher, dass Empfänger außerhalb der EU ein angemessenes Datenschutzniveau einhalten.

Verhaltensregeln müssen von einer zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt und von der Europäischen Kommission anerkannt werden. Sie enthalten verbindliche Vorgaben für Datenschutz, Sicherheit und Verantwortlichkeiten.

Zertifizierungsmechanismen ermöglichen es Organisationen, ihre Datenschutzstandards nachzuweisen. Dazu gehören unabhängige Prüfungen, regelmäßige Kontrollen und transparente Dokumentation aller relevanten Prozesse.

„Rodmar‑World“ nutzt derzeit keine formalen Zertifizierungen oder Verhaltensregeln als Grundlage für internationale Übermittlungen, orientiert sich jedoch an den zugrunde liegenden Prinzipien und Best Practices.

Sollte eine zukünftige Erweiterung der Systeme oder Partnerstrukturen dies erforderlich machen, wird geprüft, ob genehmigte Verhaltensregeln oder Zertifizierungen als zusätzliche Schutzmechanismen eingesetzt werden können.