🔍 Artikel 73 – Kontrolle von Dienstleistern und externen Partnern
„Rodmar‑World“ arbeitet in bestimmten Bereichen mit externen Dienstleistern und Partnern zusammen. Um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten, werden alle externen Stellen sorgfältig ausgewählt, geprüft und regelmäßig kontrolliert. Ziel ist es sicherzustellen, dass auch Dienstleister die hohen Datenschutz- und Sicherheitsstandards von „Rodmar‑World“ einhalten.
Die wichtigsten Maßnahmen zur Kontrolle externer Partner umfassen:
- Sorgfältige Auswahl: Dienstleister werden nur beauftragt, wenn sie nachweislich hohe Sicherheitsstandards erfüllen.
- Vertragliche Regelungen: Datenschutz, Vertraulichkeit und technische Sicherheitsmaßnahmen werden vertraglich festgelegt.
- Regelmäßige Überprüfungen: Dienstleister werden in festen Abständen kontrolliert und bewertet.
- Nachweisbare Sicherheitsmaßnahmen: Externe Partner müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vorweisen.
- Dokumentation: Alle Prüfungen, Bewertungen und Vereinbarungen werden nachvollziehbar dokumentiert.
- Sofortmaßnahmen bei Verstößen: Bei Unregelmäßigkeiten werden umgehend Maßnahmen eingeleitet oder Verträge beendet.
Durch diese Kontrollen wird sichergestellt, dass personenbezogene Daten auch außerhalb der eigenen Systemlandschaft geschützt bleiben und keine Risiken durch externe Stellen entstehen.
„Rodmar‑World“ überprüft kontinuierlich die Zusammenarbeit mit externen Partnern und passt die Anforderungen an neue gesetzliche und technische Entwicklungen an.
