🧹 Artikel 77 – Datenminimierung und Speicherbegrenzung
„Rodmar‑World“ verarbeitet personenbezogene Daten nach dem Grundsatz der Datenminimierung. Es werden nur jene Daten erhoben, gespeichert und genutzt, die für den jeweiligen Zweck zwingend erforderlich sind. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Daten nicht länger aufbewahrt werden, als es notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die wichtigsten Maßnahmen zur Datenminimierung umfassen:
- [Zweckgebundene Datenerhebung](ca://s?q=Zweckbindung_Datenschutz_erkl%C3%A4ren) — Es werden nur Daten erhoben, die für einen klar definierten Zweck benötigt werden.
- [Vermeidung unnötiger Daten](ca://s?q=Datenminimierung_erkl%C3%A4ren) — Überflüssige oder doppelte Informationen werden nicht gespeichert.
- [Regelmäßige Löschroutinen](ca://s?q=Datenl%C3%B6schung_erkl%C3%A4ren) — Daten werden automatisch gelöscht, sobald sie nicht mehr erforderlich sind.
- [Speicherbegrenzung](ca://s?q=Speicherbegrenzung_Datenschutz) — Aufbewahrungsfristen werden klar definiert und eingehalten.
- [Anonymisierung und Pseudonymisierung](ca://s?q=Anonymisierung_und_Pseudonymisierung) — Wo möglich, werden Daten so verarbeitet, dass keine direkte Zuordnung mehr möglich ist.
- [Transparente Dokumentation](ca://s?q=Datenschutz_Dokumentation_erkl%C3%A4ren) — Alle Prozesse zur Minimierung und Löschung werden nachvollziehbar dokumentiert.
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass personenbezogene Daten nur in dem Umfang verarbeitet werden, der unbedingt notwendig ist. Dadurch wird das Risiko von Datenmissbrauch, Fehlverarbeitung oder unnötiger Speicherung deutlich reduziert.
„Rodmar‑World“ überprüft regelmäßig alle Speicher- und Löschprozesse und passt sie an neue gesetzliche und technische Anforderungen an.
