📑 Artikel 90 – Auswahl und Prüfung externer Dienstleister
„Rodmar‑World“ arbeitet nur mit externen Dienstleistern zusammen, die ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten. Bevor ein Dienstleister eingebunden wird, erfolgt eine sorgfältige Prüfung seiner technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen.
Die Auswahl- und Prüfprozesse umfassen insbesondere:
- Vorabprüfung der Datenschutzmaßnahmen — Bewertung von Sicherheit, Verschlüsselung und Zugriffskonzepten.
- Prüfung der Auftragsverarbeitungsverträge — Sicherstellung gesetzlich erforderlicher Vereinbarungen.
- Bewertung des Sicherheitsniveaus — Analyse technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen.
- Transparenzanforderungen — Offenlegung relevanter Prozesse und Subdienstleister.
- Risikobewertung — Einschätzung möglicher Auswirkungen auf personenbezogene Daten.
- Regelmäßige Nachprüfungen — Wiederkehrende Kontrolle der Dienstleisterleistung.
Durch diese strukturierte Auswahl und Prüfung wird gewährleistet, dass personenbezogene Daten auch bei externer Verarbeitung jederzeit geschützt bleiben und die gesetzlichen Anforderungen vollständig erfüllt werden.
