👤 Artikel 101 – Interne Rollen und Zuständigkeiten im Datenschutz

Um die datenschutzrechtlichen Anforderungen zuverlässig umzusetzen, definiert „Rodmar‑World“ klare interne Rollen und Zuständigkeiten. Jede Rolle trägt spezifische Aufgaben, die zur Sicherheit und Transparenz der Datenverarbeitung beitragen.

Zu den zentralen Rollen gehören:

  • Verantwortlicher — Trägt die Gesamtverantwortung für alle Datenverarbeitungen.
  • Datenschutzkoordination — Überwacht interne Abläufe und unterstützt bei der Umsetzung.
  • IT‑Sicherheitsverantwortlicher — Zuständig für technische Schutzmaßnahmen und Systemintegrität.
  • Systemadministration — Verwaltung von Zugriffsrechten und technischen Systemen.
  • Kommunikationsverantwortliche — Ansprechpartner für interne und externe Datenschutzanfragen.
  • Prozessverantwortliche — Sicherstellung datenschutzkonformer Abläufe in ihrem Bereich.

Durch diese klare Rollenverteilung wird gewährleistet, dass alle datenschutzrelevanten Aufgaben strukturiert, nachvollziehbar und verantwortungsvoll ausgeführt werden.