📢 Artikel 97 – Transparenzpflichten gegenüber betroffenen Personen bei externer Verarbeitung
„Rodmar‑World“ informiert betroffene Personen klar und verständlich darüber, wenn personenbezogene Daten durch externe Dienstleister verarbeitet werden. Diese Transparenzpflicht ergibt sich aus der DSGVO und dient dazu, Vertrauen zu schaffen und die Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitung sicherzustellen.
Die Transparenz umfasst insbesondere:
- Information über eingesetzte Dienstleister — Offenlegung aller relevanten Auftragsverarbeiter.
- Zwecke der Verarbeitung — Erklärung, warum externe Dienstleister eingesetzt werden.
- Rechtsgrundlagen — Darstellung der gesetzlichen Grundlagen der Verarbeitung.
- Hinweise zu internationalen Übermittlungen — Information über Datenübertragungen außerhalb der EU/EWR.
- Betroffenenrechte — Aufklärung über Auskunft, Löschung, Berichtigung und Widerspruch.
- Kontaktmöglichkeiten — Bereitstellung klarer Ansprechpartner für Datenschutzanfragen.
Durch diese transparente Kommunikation wird gewährleistet, dass betroffene Personen jederzeit nachvollziehen können, wie und durch wen ihre Daten verarbeitet werden. Dies stärkt Vertrauen und erfüllt die gesetzlichen Informationspflichten.
