📊 Artikel 100 – Bewertung der Eignung externer Dienstleister
Bevor ein externer Dienstleister personenbezogene Daten für „Rodmar‑World“ verarbeitet, erfolgt eine umfassende Bewertung seiner Eignung. Ziel ist es sicherzustellen, dass der Dienstleister alle technischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Die Bewertung umfasst insbesondere:
- Datenschutzbewertung — Analyse der Datenschutzmaßnahmen und Zertifizierungen.
- IT‑Sicherheitsprüfung — Überprüfung von Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und Netzwerksicherheit.
- Rechtliche Prüfung — Sicherstellung der DSGVO‑Konformität und Vertragsfähigkeit.
- Finanzielle Stabilität — Bewertung der langfristigen Zuverlässigkeit des Dienstleisters.
- Erfahrungswerte — Berücksichtigung von Referenzen, Bewertungen und bisherigen Leistungen.
- Risikobewertung — Einschätzung möglicher Risiken für Datenschutz und Sicherheit.
Nur wenn alle Kriterien erfüllt sind, wird der Dienstleister für die Verarbeitung personenbezogener Daten zugelassen. Dadurch bleibt das Datenschutzniveau von „Rodmar‑World“ dauerhaft hoch und verlässlich.
