🗂️ Artikel 94 – Dokumentation der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern

„Rodmar‑World“ dokumentiert alle relevanten Informationen zur Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, um Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit sicherzustellen. Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und unterstützt interne Kontrollprozesse.

Die Dokumentation umfasst insbesondere:

  • Verzeichnis der Auftragsverarbeitungen — Übersicht aller Dienstleister, die personenbezogene Daten verarbeiten.
  • Auftragsverarbeitungsverträge — Ablage aller abgeschlossenen AVV inklusive aktueller Versionen.
  • Nachweise technischer und organisatorischer Maßnahmen — Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen der Dienstleister.
  • Listen von Subdienstleistern — Übersicht aller weiteren beteiligten Unternehmen.
  • Audit- und Prüfberichte — Ergebnisse interner und externer Kontrollen.
  • Relevante Kommunikationsvorgänge — Nachvollziehbare Dokumentation wichtiger Abstimmungen.
  • Maßnahmen bei Vorfällen — Dokumentation von Meldungen, Bewertungen und Reaktionen.

Durch diese strukturierte Dokumentation wird gewährleistet, dass alle datenschutzrelevanten Aspekte der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern jederzeit überprüfbar und vollständig nachvollziehbar sind.