🌍 Artikel 96 – Internationale Datenübermittlungen bei externer Verarbeitung

Werden personenbezogene Daten im Rahmen der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern in Länder außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt, stellt „Rodmar‑World“ sicher, dass ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist.

Internationale Datenübermittlungen erfolgen nur unter folgenden Bedingungen:

  • Angemessenheitsbeschlüsse — Übermittlung in Länder mit offiziell anerkanntem Datenschutzniveau.
  • Standardvertragsklauseln (SCC) — Einsatz der von der EU-Kommission genehmigten Vertragsklauseln.
  • Zusätzliche Schutzmaßnahmen — Technische und organisatorische Maßnahmen zur Absicherung der Daten.
  • Transparenzpflichten — Information der betroffenen Personen über internationale Übermittlungen.
  • Risikobewertung — Prüfung möglicher Risiken im Empfängerland.
  • Kontrolle internationaler Subdienstleister — Sicherstellung, dass auch diese DSGVO‑konform arbeiten.

Durch diese Maßnahmen wird gewährleistet, dass personenbezogene Daten auch bei internationalen Übermittlungen sicher, rechtskonform und transparent verarbeitet werden.