⚖️ Artikel 99 – Verantwortlichkeiten bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern

Bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern trägt „Rodmar‑World“ weiterhin die Gesamtverantwortung für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten. Auch wenn bestimmte Aufgaben ausgelagert werden, bleibt die datenschutzrechtliche Verantwortung beim Verantwortlichen.

Die Verantwortlichkeiten umfassen insbesondere:

  • Gesamtverantwortung nach DSGVO — „Rodmar‑World“ bleibt für alle Datenverarbeitungen verantwortlich.
  • Sorgfältige Auswahlpflicht — Verpflichtung zur Auswahl geeigneter und sicherer Dienstleister.
  • Kontrollpflichten — Überwachung der Einhaltung aller Datenschutzanforderungen.
  • Weisungsrecht — Dienstleister dürfen Daten nur gemäß den Anweisungen von „Rodmar‑World“ verarbeiten.
  • Rechenschaftspflicht — Nachweis der Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben.
  • Haftungsfragen — Verantwortung bei Datenschutzverstößen bleibt grundsätzlich beim Verantwortlichen.

Durch klare Verantwortlichkeiten wird sichergestellt, dass die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern transparent, sicher und rechtskonform erfolgt und betroffene Personen jederzeit geschützt bleiben.