⚠️ Artikel 108 – Interne Eskalationsstufen bei Datenschutzverstößen
Um Datenschutzverstöße schnell und wirksam zu behandeln, verfügt „Rodmar‑World“ über klar definierte interne Eskalationsstufen. Diese stellen sicher, dass Vorfälle abhängig von ihrer Schwere angemessen bewertet, priorisiert und bearbeitet werden.
Die Eskalationsstufen umfassen insbesondere:
- Eskalationsstufe 1 – Geringfügige Vorfälle — Kleine Abweichungen ohne Risiko für Betroffene.
- Eskalationsstufe 2 – Mittlere Vorfälle — Potenzielles Risiko, erfordert interne Abstimmung und Maßnahmen.
- Eskalationsstufe 3 – Kritische Vorfälle — Hohe Risiken, sofortige Meldung an die Leitungsebene.
- Eskalationsstufe 4 – Meldepflichtige Vorfälle — Vorfälle, die der Aufsichtsbehörde gemeldet werden müssen.
- Eskalationsprozess — Klare Abläufe für Bewertung, Maßnahmen und Kommunikation.
- Rollen im Eskalationsfall — Zuständigkeiten von IT, Leitung, Koordination und Kommunikation.
- Nachverfolgung — Kontrolle der Umsetzung aller Maßnahmen und Abschlussbewertung.
Durch diese abgestuften Eskalationsmechanismen wird gewährleistet, dass Datenschutzverstöße strukturiert, schnell und verantwortungsvoll behandelt werden und Risiken für betroffene Personen minimiert bleiben.
