🛡️ Artikel 92 – Pflichten externer Dienstleister bei der Datenverarbeitung

Externe Dienstleister, die personenbezogene Daten im Auftrag von „Rodmar‑World“ verarbeiten, sind verpflichtet, alle gesetzlichen Datenschutzanforderungen einzuhalten. Diese Pflichten ergeben sich aus der DSGVO, dem finnischen Tietosuojalaki sowie aus dem abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag.

Zu den zentralen Pflichten der Dienstleister gehören:

  • Weisungsgebundenheit — Verarbeitung ausschließlich nach den dokumentierten Anweisungen von „Rodmar‑World“.
  • Vertraulichkeit — Sicherstellung, dass nur befugte Personen Zugriff auf Daten erhalten.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen — Einsatz geeigneter Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten.
  • Regelungen zu Subdienstleistern — Einbindung weiterer Dienstleister nur mit Zustimmung von „Rodmar‑World“.
  • Unterstützung bei Betroffenenrechten — Hilfe bei Auskunft, Löschung, Berichtigung und Widerspruch.
  • Meldung von Datenschutzvorfällen — Unverzügliche Information bei Sicherheitsvorfällen oder Datenpannen.
  • Nachweispflichten — Dokumentation aller Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO.

Durch die Einhaltung dieser Pflichten wird gewährleistet, dass personenbezogene Daten auch bei externer Verarbeitung sicher, transparent und rechtskonform behandelt werden.