🔚 Artikel 95 – Beendigung der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern
Wird die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister beendet, stellt „Rodmar‑World“ sicher, dass alle datenschutzrelevanten Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden. Dies betrifft insbesondere die Rückgabe, Löschung oder sichere Archivierung personenbezogener Daten.
Die Beendigung der Zusammenarbeit umfasst insbesondere:
- Geordnete Beendigungsprozesse — Strukturierte Abläufe zur sicheren Übergabe oder Löschung von Daten.
- Rückgabe personenbezogener Daten — Übermittlung aller Daten an „Rodmar‑World“ in vereinbarter Form.
- Sichere Datenlöschung — Vollständige und nachweisbare Löschung aller Daten beim Dienstleister.
- Löschbestätigungen — Schriftlicher Nachweis über die erfolgte Datenvernichtung.
- Beendigung bei Subdienstleistern — Sicherstellung, dass auch beteiligte Subunternehmen Daten löschen.
- Dokumentation der Beendigung — Vollständige Aufzeichnung aller Schritte für interne und externe Prüfungen.
Durch diese Maßnahmen wird gewährleistet, dass personenbezogene Daten auch nach dem Ende der Zusammenarbeit geschützt bleiben und keine unbefugte Verarbeitung mehr stattfindet.
