🔍 Artikel 93 – Kontrolle und Überwachung externer Dienstleister

„Rodmar‑World“ überwacht regelmäßig alle externen Dienstleister, die personenbezogene Daten verarbeiten. Ziel ist es sicherzustellen, dass sämtliche vertraglichen, technischen und gesetzlichen Datenschutzanforderungen dauerhaft eingehalten werden.

Die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen umfassen insbesondere:

  • Regelmäßige Audits — Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
  • Leistungsüberwachung — Kontrolle der Einhaltung vertraglicher Vorgaben.
  • Überwachung von Subdienstleistern — Sicherstellung, dass auch weitere Beteiligte DSGVO‑konform arbeiten.
  • Berichtspflichten — Anforderung regelmäßiger Nachweise und Dokumentationen.
  • Fortlaufende Risikobewertung — Analyse neuer Risiken oder technischer Veränderungen.
  • Maßnahmen bei Verstößen — Einleitung von Korrekturmaßnahmen oder Beendigung der Zusammenarbeit.

Durch diese kontinuierliche Überwachung wird gewährleistet, dass externe Dienstleister dauerhaft ein hohes Datenschutzniveau einhalten und die Sicherheit personenbezogener Daten jederzeit gewährleistet bleibt.