Artikel 135 – Anforderungen an die sichere Löschung von Sicherungsdaten

Damit personenbezogene Daten nach Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist nicht weiterverarbeitet oder wiederhergestellt werden können, müssen Sicherungsdaten sicher und vollständig gelöscht werden. „Rodmar‑World“ setzt technische Verfahren ein, die eine endgültige und nachvollziehbare Löschung gewährleisten.

Die sichere Löschung umfasst insbesondere:

  • Sichere Löschverfahren — Einsatz technischer Methoden zur vollständigen Entfernung von Daten.
  • Mehrfaches Überschreiben — Mehrfache Überschreibung der Daten zur Verhinderung einer Wiederherstellung.
  • Kryptografische Löschung — Unbrauchbarmachen der Daten durch Vernichtung der Schlüssel.
  • Physische Vernichtung — Zerstörung defekter oder ausgemusterter Datenträger.
  • Löschprotokolle — Dokumentation aller Löschvorgänge zur Nachvollziehbarkeit.
  • Zugriffskontrollen — Sicherstellung, dass nur autorisierte Personen Löschungen durchführen.
  • Risikobewertungen — Prüfung möglicher Wiederherstellungsrisiken.

Diese Maßnahmen gewährleisten, dass Sicherungsdaten nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer endgültig entfernt werden und keine Wiederherstellung personenbezogener Informationen möglich ist.