Artikel 137 – Anforderungen an die sichere Wiederherstellung von Sicherungsdaten
Damit personenbezogene Daten im Bedarfsfall zuverlässig wiederhergestellt werden können, müssen Wiederherstellungsprozesse klar definiert, technisch abgesichert und regelmäßig getestet werden. „Rodmar‑World“ stellt sicher, dass Wiederherstellungen jederzeit vollständig, korrekt und nachvollziehbar durchgeführt werden können.
Die sichere Wiederherstellung umfasst insbesondere:
- Definierte Wiederherstellungsprozesse — Festgelegte Abläufe zur strukturierten Rücksicherung von Daten.
- Authentifizierungsmechanismen — Sicherstellung, dass nur autorisierte Personen Wiederherstellungen durchführen.
- Integritätsprüfungen — Kontrolle, ob wiederhergestellte Daten vollständig und unverändert sind.
- Regelmäßige Test‑Wiederherstellungen — Überprüfung der Funktionsfähigkeit aller Wiederherstellungswege.
- Mehrere Wiederherstellungsquellen — Nutzung redundanter Sicherungen zur Absicherung.
- Protokollierung — Dokumentation aller Wiederherstellungsvorgänge.
- Optimierung — Anpassung der Prozesse basierend auf Testergebnissen und Ereignisanalysen.
Diese Maßnahmen gewährleisten, dass Wiederherstellungen jederzeit sicher, vollständig und technisch korrekt durchgeführt werden können und dass der Betrieb von „Rodmar‑World“ auch im Notfall stabil bleibt.
