Artikel 149 – Anforderungen an die sichere Kontrolle von Backup‑Aufbewahrungsfristen und Löschprozessen

Damit Sicherungsdaten nicht länger als notwendig gespeichert werden und Löschprozesse korrekt, sicher und nachvollziehbar ablaufen, müssen Aufbewahrungsfristen und Löschmechanismen klar definiert, technisch abgesichert und regelmäßig überprüft werden. „Rodmar‑World“ stellt sicher, dass alle Backup‑Daten fristgerecht und vollständig gelöscht werden.

Die sichere Kontrolle der Aufbewahrungsfristen umfasst insbesondere:

  • Definierte Aufbewahrungsfristen — Festlegung, wie lange Sicherungsdaten gespeichert werden dürfen.
  • Sichere Löschprozesse — Technisch abgesicherte Verfahren zur vollständigen Datenlöschung.
  • Protokollierung — Dokumentation aller Löschvorgänge und Fristabläufe.
  • Risikobewertungen — Analyse möglicher Risiken wie unvollständige Löschungen.
  • Kontrolle der Löschintegrität — Überprüfung, ob Daten tatsächlich entfernt wurden.
  • Automatisierte Fristüberwachung — Sicherstellung, dass Löschfristen automatisch eingehalten werden.
  • Optimierung — Anpassung der Lösch‑ und Aufbewahrungsprozesse basierend auf Ergebnissen.

Diese Maßnahmen gewährleisten, dass Backup‑Daten nicht länger als nötig gespeichert werden und dass Löschprozesse jederzeit sicher, vollständig und nachvollziehbar durchgeführt werden.